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Channel: Blog – Kanzlei Hoenig Berlin
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Von: Engywuck

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da hast du was falsch verstanden, Phillipp

im Normalfall musst du für ein privates Fahrzeug kein Fahrtenbuch führen, egal ob Motorrad oder Auto., egal ob saisonal oder ganzjährig.

Ein Fahrtenbuch ist für Privatpersonen eigentlich nur dann Pflicht, wenn es als Auflage angeordnet wird - üblicherweise nachdem eine größere Bußgeldsache (oder schlimmeres) nicht aufgeklärt werden konnte weil (angeblich oder wirklich) leider leider keiner weiß, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist, tut uns wirklich leid...

Mach’ deinen Führerschein, wenn du glaubst mit Motorrädern glücklich werden zu können (ich habe keinen, da ich sonst vermutlich längst Organspender geworden wäre) und mach’ einfach keinen Scheiß (wie hier *deutlich* zu schnell zu fahren), dann musst du auch kein Fahrtenbuch führen und kannst das Motorradfahren richtig genießen.


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